Haftungsausschluss

2. Schmidter Männerspiele am 10. September 2022

Der Teilnehmer (die Teilnehmerin) beteiligt sich auf eigene Gefahr der Veranstaltung „2. Schmidter Männerspiele“ am 10.09.2022. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Geräte verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Insbesondere haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter Wildpark Schmidt für die Geräte und die eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.

Für Schäden, die an den vom Teilnehmer benutzten Geräten durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter:innen des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmer uneingeschränkte Haftung. Leistet der Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge kann er und das gesamte Team von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Einwilligung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung des Veranstalters.

Der Haftungsausschluss wird mit der Einwilligung des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer versichert, nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten zu stehen, die die Geschäftstüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Der Alkoholkonsum während der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr und beeinträchtigt diesen Haftungsausschluss nicht. 

Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. 

Der Teilnehmer versichert, das 18. Lebensjahr erreicht zu haben. Hat der Teilnehmer das 18. Lebensjahr entgegen seiner Versicherung noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter. 

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.