Parkordnung
Parken
- Auf dem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Es ist rücksichtsvoll zu parken, in angemessenen Abständen und so, dass niemand behindert wird.
- Bei Verkehrsbehinderung kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.
- Der Parkplatz ist nicht videoüberwacht.
- Keine Wertsachen im Auto lassen.
- Wir haften nicht bei Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug.
Eintritt
- Der Wildpark hat nur einen Eingang durch unser Café.
- Eintritt in den Wildpark ist nur mit einer gültigen Tages-, Monats- oder Jahreskarte sowie von uns ausgestellten Freikarten.
- Der Eintrittspreis ist an der Kasse zu entrichten.
- Der Eintritt gilt für den ganzen Tag während der offiziellen Öffnungszeiten.
- Bei vorzeitiger Schließung des Parks (z.B. durch die Wetterlage oder Gefahren) besteht kein Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.
Verhalten
- Wir bestehen auf gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit unserer Gäste.
- In unserem Park ist kein Platz für Diskriminierung jeglicher Art.
- Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten.
Umgang mit den Tieren
- Unseren Tieren ist immer mit Respekt zu begegnen.
- Bedrängen, Verängstigen, Nachlaufen, Hetzen, Bedrohen oder Misshandeln der Tiere wird mit sofortigem Rauswurf und Hausverbot geahndet. Bei massiven Zuwiderhandlungen leiten wir rechtliche Schritte ein.
- Das Füttern mit anderem als dem bei uns erhältlichem Futter ist verboten.
- Das Füttern unserer Esel und Hochlandrinder ist nicht erlaubt.
Kinder
- Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt in den Wildpark nur zusammen mit einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
- Bei einem Besuch mit einer Gruppe von Kindern ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen.
- Aufsichtspersonen dürfen die Aufsichtspflicht nicht verletzen. Sie haben Sorge zu tragen, dass Kindern kein Schaden passiert, sie keinen Schaden verursachen und respektvoll mit unseren Tieren umgehen.
- Die Benutzung von Spielplätzen und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Annähern an Tiere sowie Füttern erfolgt auf eigene Gefahr.
Hunde
- Hunde sind im Wildpark sowie im Café erlaubt.
- Hunde sind immer an der Leine zu führen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder unsere Tiere noch andere Gäste durch sie belästigt werden.
- Die Beseitigung von Hinterlassenschaften und die Verwendung von Kotbeuteln ist Pflicht.
Kleidung
- Unsere Wege sind teilweise natürlich oder steil. Wir empfehlen festes Schuhwerk.
- Kleidung, vor allem Schuhe, können schmutzig werden.
Foto- & Videoaufnahmen
- Fotografieren und Filmen ist erlaubt.
- Andere Gäste dürfen nicht durch das Aufnehmen von Fotos oder Videos gestört werden.
- Andere Gäste dürfen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht gestört werden. Aufnahmen, auf denen andere Gäste – vor allem Kinder –deutlich zu erkennen sind, sind untersagt.
- Die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke ist erlaubt.
- Die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen für werbliche Zwecke bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Sicherheit
- Das Annähern an Tiere sowie Füttern erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Wildpark sind unbedingt einzuhalten.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Pfefferspray und Waffen jeglicher Art ist verboten.
- Die Nutzung von Fahr- oder Laufrädern sowie Trittrollern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Bei Gefahren oder schlechter Wetterlage sind wir berechtigt den Wildpark vorzeitig zu schließen und vollständig zu räumen.
Rauchen, ALkohol & Drogen
- Rauchen, Dampfen und Cannabis ist im gesamten Wildpark verboten.
- Im Café ist Alkohol erhältlich. Wir behalten uns vor die Alkoholabgabe zu verweigern, wenn eine Person bereits alkoholisiert ist.
- Stark alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt zum Park verweigert oder sie können vom Gelände verwiesen werden.
Schäden & Haftung
- Tiere sind Tiere – Verletzungen können passieren.
- Das Annähern an Tiere sowie Füttern erfolgt auf eigene Gefahr.
- Wir haften nicht für Personenschäden und Sachschäden.
- Gäste haften für Schäden, die durch Missachtung von Regeln oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
- Begleitpersonen sind für von Kindern verursachte Schäden verantwortlich.
- Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind.
- Schadenersatz kann nur dann gewährleistet werden, wenn unserem Personal ein Schaden vor Verlassen gemeldet wird.
- Wir haften nicht für Unfälle, Verletzungen bzw. Schäden, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit unserer Gäste betreffen.
Hausrecht
- Wir haben das Hausrecht.
- Bei Verstößen gegen unsere Parkordnung können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. ein Hausverbot aussprechen.
- Wir haften nicht für Personenschäden und Sachschäden.